
- By camille.muller
- Publiziert vor 3 Tagen
Mehr als nur Energieeffizienz
Neues EU-Label für Smartphones und Tablets setzt auf längereLebensdauer!
Smartphones sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken – auch wenn ihre Herstellung und Entsorgung ökologisch und sozial problematisch sind. Umso bedenklicher ist es, dass ihre Lebensdauer bislang meistens relativ kurz ist und die Reparatur oft zu kompliziert und teuer. Viele eigentlich noch funktionstüchtige Geräte landen zudem frühzeitig im Elektroschrott. Zu häufig werden sie von den Nutzern vorzeitig ersetzt und zu wenige werden wiederverwendet. Dies verschärft das Problem der Verschwendung von nicht nachwachsenden Rohstoffen. Die EU reagiert nun mit einem neuen Label für Smartphones und Tablets, das neben dem Energieverbrauch auch die Widerstandsfähigkeit, die Lebensdauer und Reparierbarkeit von Handys angibt.
Ab dem 20. Juni 2025 - Kennzeichnungspflicht für Smartphones und Tablets.
Mit der neuen Kennzeichnungspflicht steht vor allem eines im Mittelpunkt: Verbraucher:innen sollen auf einen Blick erkennen können, wie effizient, langlebig und reparaturfreundlich ein Gerät ist – um so nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen zu können. Nicht betroffen sind Geräte mit flexiblen Displays wie Faltbildschirme und Windows-basierte Tablets, die unter separate Regelungen fallen. Diese neue Kennzeichnungspflicht gilt nur für Geräte, die ab dem Stichtag neu in der EU in Verkehr gebracht werden. Bereits zuvor auf dem Markt befindliche Produkte sind davon ausgenommen
Parallel zum neuen Label treten auch verbindliche Ökodesign-Vorgaben für Hersteller in Kraft. Diese sollen sicherstellen, dass Geräte nicht nur energieeffizient, sondern ebenfalls robuster und länger nutzbar sind. Denn neben dem Stromverbrauch aus der Steckdose hat der starke Anstieg der Nachfrage nach Smartphones und Tablets zu einer insgesamt höheren Nachfrage nach Rohstoffenund Energie für deren Herstellung geführt. Damit einher gehen erhebliche Zunahme der Umweltauswirkungen und soziale Konflikte.
Das neue Label – klassisch bunt mit relevanteren Angaben in schwarz-weiß
Auch wenn die Energieeffizienzklasse auf dem neuen Etikett weiterhin mit der klassischen Skala von A (sehr gut) bis G (sehr schlecht) den meisten Platz einnimmt, so sind die anderen Angaben im Grunde wesentlich relevanter. Denn selbst ein leistungsstarker 5000-mAh-Akku spielt in punkto Energieverbrauch im Betrieb für Verbraucher:innen kaum eine Rolle – eine vollständige Ladung kostet weniger als ein Cent. Deshalb sollte der Fokus beim Gerätekauf stärker auf den schwarz-weißen Piktogrammen liegen.
Neben der Energieeffizienzklasse enthält das neue Energielabel folgende Informationen :
- QR-Code der zur EU-Datenbank EPREL mit weiteren Produktinformationen führt
- Batterielaufzeit pro Ladezyklus (in Stunden und Minuten)
- Widerstandsfähigkeit bei Stürzen auf einer Skala von A (gut) bis G (schlecht) bewertet
- Reparierbarkeitsklasse, ebenfalls auf einer Skala von A bis G bewertet
- Anzahl der Ladezyklen, nach denen die Batterie noch mind. 80% ihrer ursprünglichen Kapazität aufweist
- IP-Schutzklasse gegen das Eindringen von Staub (Partikel > 1 mm) und Feuchtigkeit

Neue Ökodesign-Vorgaben
Die neuen Ökodesign-Vorgaben, die zusätzlich zum Energielabel eingeführt werden, sollen gezielt die Nachhaltigkeit von Smartphones und Tablets verbessern. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Ressourceneffizienz – etwa durch die Vermeidung vorzeitiger Obsoleszenz – sowie Reparierbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit der Geräte.
Die Verordnung legt folgende Anforderungen fest, die Hersteller erfüllen müssen, um ihre Produkte ab dem 20. Juni 2025 im EU-Raum anbieten zu dürfen:
- Zuverlässigkeit einschließlich der Widerstandsfähigkeit bei versehentlichem Fallenlassen undKratzbeständigkeit. Gemäß dieser Verordnung müssen die Bildschirme der Geräte u.a. einer bestimmten Härte (mindestens Stufe 4 auf der sogenannten Mohs-Härteskala) aufweisen, um als ausreichend kratzfest zu gelten. Diese Anforderung ist Teil der Mindeststandards für die Widerstandsfähigkeit.
- Bei Schutz vor Staub und Wasser müssen die Geräte einem Eindringen fester Fremdkörper von > 1mmstandhalten und mindestens gegen Spritzwasser geschützt sein. Dies bedeutet eine minimale Schutzklasse von IP44. Mehr Infos zu dieser Schutzklasse im Ratgeber „Smartphone“ auf Oekotopten.lu
- Die Batterie muss mindestens 800 Ladezyklen mit einer Restkapazität von 80 % überstehen und über ein Batteriemanagement zur Lebensdauer-Verlängerung verfügen. Dieses soll die Batteriealterung verlangsamen. Vorgeschrieben ist eine optional aktivierbare 80 prozentige Ladebegrenzung: Der Ladevorgang wird dabei automatisch bei 80 % gestoppt. Nutzer werden beim ersten Aufladen oder während der Einrichtung über die Funktion und deren Vorteile informiert. Zudem muss das Gerät bei einer vollständigen Aufladung den Ladestrom unterbrechen und erst bei einem Ladezustand unter 95 % wieder aufnehmen.
- Reparierbarkeit - Neue Vorgaben für Hersteller. Die Reparierbarkeit wird künftig klarer geregelt. Geräte müssen so konzipiert sein, dass sie ohne herstellerspezifisches Spezialwerkzeug demontiert und repariert werden können. Zudem sind Hersteller verpflichtet, professionellen Reparateuren Ersatzteile innerhalb von zehn Arbeitstagen und für einen Zeitraum von sieben Jahren nach dem Ende des Inverkehrbringens auf dem EU-Markt bereitzustellen. Auch der Austausch serienmäßiger Komponenten wie Akkus, Displays oder Ladebuchsen muss für mindestens sieben Jahre möglich sein. Darüber hinaus müssen Software- und Sicherheitsupdates für die jeweilige Betriebssystemversion mindestens fünf Jahre nach dem Verkaufsstopp verfügbar sein. Ebenfalls vorgeschrieben sind Funktionen zur einfachen Datenlöschung und Übertragung sowie geeignete Informationsangebote für Nutzer, Werkstätten und Recyclingbetriebe.
Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen sowie garantierte Lieferfristen für Ersatzteile über mindestens sieben Jahre sind ebenfalls verpflichtend. Damit Reparaturen tatsächlich durchgeführt werden können, müssen Ersatzteile die Funktionalität des Geräts erhalten oder wiederherstellen. Die Preise dafür sollen fair gestaltet sein, um Reparaturen nicht unwirtschaftlich erscheinen zu lassen.
Batterie: zwingend erst ab 2027 leichter tauschbar
Eine weitere EU-Verordnung ((EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien) verpflichtet Hersteller dazu, Akkus in tragbaren Geräten wie Smartphones und Tablets spätestens ab dem 17. Februar 2027 leicht entnehmbar und ersetzbar zu gestalten. Akkus dürfen dann weder fest verklebt noch verlötet sein und müssen ohne Spezialwerkzeug gewechselt werden können. Die Hersteller sind zudem verpflichtet, auch hier passende Anleitungen und Ersatzteile bereitzustellen. Die Übergangszeit bis Februar 2027 soll es ermöglichen, Produkte und Produktionsprozesse entsprechend anzupassen.
Diese Regelung ergänzt die bereits erwähnte Verordnung (EU) 2023/1670, die ab dem 20. Juni 2025 gilt und unter anderem vorschreibt, dass Ersatzakkus für mindestens sieben Jahre verfügbar sein müssen. Was gut für Umwelt und Verbraucher ist, stellt sich als Herausforderung für Hersteller dar. Hersteller, die ihre Produkte bereits jetzt wartungsfreundlich und langlebig designen, dürften nun klare Wettbewerbsvorteile haben.
Nicht gleich austauschen!
Das nachhaltigste Smartphone ist das, was man schon hat … oder wiederaufbereitet auf einen neuen Besitzer wartet. Angesichts des neuen EU-Energielabels stellt sich für Verbraucher:innen die Frage, ob man sich denn nun das nachhaltigste neue Modell zulegen sollte? Die klare Antwort lautet: Nein! Das nachhaltigste Gerät ist das, das bereits in der Hosentasche steckt. Denn so energieeffizient, langlebig und reparierbar neue Modelle auch sein mögen – sie müssen erst produziert, transportiert und verkauft werden. All das kostet Energie und Ressourcen.
Wer hingegen sein aktuelles Smartphone so lange wie möglich nutzt, regelmäßig wartet und gegebenenfalls reparieren lässt – mit oder ohne Label –, spart deutlich mehr Energie und CO₂, als durch einen Neukauf eingespart werden kann. Es wäre daher absolut kontraproduktiv, wenn das neue Label dazu führen würde,dass mehr – statt weniger – Handys neu gekauft werden.
Und wenn ein Austausch tatsächlich unvermeidbar ist, kann ein wiederaufbereitetes Gerät (refurbished) eine besonders umweltschonende Alternative sein.
Altgeräte nicht vergessen
Auch ungenutzte Smartphones, die in Schubladen verstauben, sind ein Problem. Ihre Herstellung hat bereits wertvolle Rohstoffe und Energie verbraucht. Wenn sie ungenutzt herumliegen, bleiben diese Ressourcen ungenutzt. Zu beachten ist dabei, dass auch das Recycling viel Energie verbraucht und es bei jeder Wiederverwertung Materialverluste gibt. Deshalb sollten noch gut funktionstüchtige Geräte nicht in der Schublade verschwinden, sondern so schnell wie möglich an Sammelstellen von Mobilfunkanbietern, Wertstoffhöfen oder an akkreditierte soziale Organisationen abgegeben werden, die sie zügig wiederaufbereiten und einem neuen Besitzer zuführen, bevor sie veraltet sind.
Fazit
Langes Nutzen, Reparieren und Wiederverwenden sind generell nachhaltiger als Entsorgen und Recyceln.Zu hoffen ist daher, dass das neue EU-Label in dieser Hinsicht zu einer Trendumkehr beiträgt.
Quellen und weitere Informationen
Verordnungen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32023R1670
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2023/1669/oj
Ratgeber und Listen auf Oekotopten.lu:
Tipps zum Verlängern der Lebensdauer Ihres Smartphones
Liste der bestreparierbaren Smartphones auf Oekotopten.lu
Auswahlkriterien für bestreparierbare Smartphones auf Oekotopten.lu
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